Ab dem 01. Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungs-untersuchungen deines Kindes offiziell im gelben Kinderuntersuchungsheft („U-Heft“) dokumentiert. Neben den U1–U9 beim Kinderarzt stehen dort dann auch die zahnärztlichen Vorsorgetermine für Kinder vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat.
Unser Ziel bei BlitzBlank ist es, dein Kind früh zu begleiten, Karies zu vermeiden und dir als Mama oder Papa Sicherheit zu geben.
so gehst du vor
Du buchst einfach einen Termin bei uns – wie gewohnt online oder telefonisch. Zum Termin bringst du das U-Heft und die Versichertenkarte mit. Wir untersuchen dein Kind, beantworten deine Fragen und tragen die Untersuchung direkt im U-Heft ein.
zeitfenster für die zahnvorsorge
Die neuen Früherkennungs¬untersuchungen sind in sechs Zeitfenster aufgeteilt.
Z1 umfasst den Zeitraum vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat
Z2 geht vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat
Z3 vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
Z4 vom 34. bis zum vollendeten 48. Lebensmonat
Z5 vom 49. bis zum vollendeten 60. Lebensmonat
Z6 vom 61. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat
Alle diese Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
was wir bei der zahnvorsorge machen
Bei jeder dieser Untersuchungen schauen wir uns Zähne, Mund und Kiefer deines Kindes in Ruhe an und beurteilen, wie sich alles entwickelt. Du bekommst eine Einschätzung zum Kariesrisiko und einfache, alltagstaugliche Tipps, wie ihr die Zähne zu Hause gut pflegen könnt.
Wir sprechen mit dir über ein zahngesundes Trink- und Essverhalten, über den Umgang mit Flasche und Schnuller und beantworten alle Fragen, die du zu den Zähnen deines Kindes hast. So helfen diese Termine, frühzeitig Probleme zu erkennen und frühkindliche Karies möglichst zu vermeiden.
wichtig für eltern ab 01.01.2026
Ab Januar 2026 wird die zahnärztliche Vorsorge deines Kindes – wie die U-Untersuchungen beim Kinderarzt – verpflichtend im gelben Heft dokumentiert.
Bitte bring das U-Heft daher zu jedem Vorsorgetermin mit.
Alte gelbe Hefte bleiben selbstverständlich gültig. Wenn die neuen Seiten für die zahnärztliche Vorsorge noch fehlen, geben wir dir passende Einlegeblätter oder Aufkleber mit, damit alle Untersuchungen vollständig erfasst werden.
Anspruch auf diese Vorsorge haben alle Kinder vom 6. Lebensmonat bis zum 6. Geburtstag – unabhängig davon, wann der erste Zahn durchbricht.
EINFACH TERMIN VEREINBAREN
Du kannst deinen Termin ganz einfach online oder telefonisch vereinbaren und bringst beim Besuch nur noch das U-Heft mit – um Untersuchung, Beratung und Eintrag kümmern wir uns.